Aufnahme geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine

  • Beitrag veröffentlicht:1. April 2022

In diesem Beitrag werden wesentliche Informationen zur Aufnahme geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine an Schulen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zur Verfügung gestellt.

Umfassende Informationen (auch in Ukrainisch) vom Staatlichen Schulamt werden auf der Homepage des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen bereitgestellt:

Informationen zur Aufnahme geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine an Schulen im Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen

Alle aktuellen Informationen (auch in Ukrainisch) können zudem aus folgendem PDF-Dokument (01.04.2022) entnommen werden:

Nach derzeitigen Kenntnisstand (01.04.2022) befinden sich etwa 250 Kinder und Jugendliche im schulfähigen Alter im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Davon besuchen 28 Kinder und Jugendliche eine Regelklasse und 13 Kinder eine Pädagogische Willkommensgruppe.

Grundsätzlich gilt nach Art. 35 (1) Satz 2 Nr.2 BayEUG, dass die Schulpflicht erst 3 Monate nach Zuzug einsetzt. Somit ist derzeit sowohl der Besuch einer Pädagogischen Willkommengruppe als auch der Besuch einer Regelklasse freiwillig.

Für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine werden an mehreren Schulen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Pädagogische Willkommensgruppen eingerichtet. Diese befinden sich aktuell im Aufbau, eine Anmeldung kann bereits über die jeweilige Schule erfolgen.

Am Gymnasium Geretsried wird eine Pädagogische Willkommensgruppe für die Sekundarstufe 1 (5. bis 10. Jahrgangsstufe) eingerichtet.

Anmeldeformular für die Pädagogische Willkommensgruppe:

Kontakt bei weiteren Fragen:
willkommen(ät)gymger.de